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Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht ermöglichen Sie einer anderen Person, in Ihrem Namen stellvertretend rechtsverbindlich zu agieren. Sollten Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sein, selbst zu entscheiden, können Sie durch eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Rechte wahrnimmt und Entscheidungen in Ihrem Namen trifft.

Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht haben, kann das Betreuungsgericht im Fall eines Unfalls, einer Erkrankung oder aufgrund nachlassender geistiger Kräfte einen gesetzlich bestellten Vertreter berufen, der Ihre Rechte für Sie wahrnimmt.
Generell ist es von Gesetzes wegen nicht geregelt, dass automatisch der Ehepartner oder die Kinder Sie gesetzlich vertreten, dies kann lediglich durch eine rechtsgeschäftliche Vollmacht oder durch einen gerichtlich bestellten Betreuer erfolgen.

Klicken Sie hier für weitere Infos des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMVJ).