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Vorsorge - rechtzeitig an morgen denken

Über alles Mögliche macht man sich vorsorglich Gedanken, nur nicht über die Dinge, die über den Tod hinaus gehen, nimmt man das klassische Testament mal raus.

Tatsächlich regelt ein Testament zumeist lediglich die rechtlichen Dinge, zum Beispiel die des Nachlasses. Was ist aber mit den persönlichen Dingen, wie der Art der Bestattung oder der Trauerfeier?

Zu Lebzeiten Vorsorge für die unmittelbare Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen, ist zwar für viele Menschen eine merkwürdige Vorstellung, aber dennoch eine höchst sinnvolle Angelegenheit.

Mit einer sogenannten Bestattungsvorsorge regelt man nicht nur Wünsche zu Bestattung und Trauerfeier, sondern sichert seine Hinterbliebenen zumeist auch finanziell ab. Man übernimmt also Verantwortung und hinterlässt seinen Lieben geordnete Verhältnisse.

Hier gibt es viele Möglichkeiten, mit denen wir Sie im Vorsorgegespräch vertraut machen, Ihnen aktiv Hilfe anbieten und persönliche Lösungen finden.

Denn auch die letzte Reise will geplant sein.

Bestattungsvorsorge

Um Ihren Bestattungs-Wünschen zu entsprechen, empfehlen wir Ihnen schon heute all das zu regeln, was für eine Bestattung wichtig ist. Dabei sollte man sich schon vorab über folgende Punkte im Klaren sein:

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Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht ermöglichen Sie einer anderen Person, in Ihrem Namen stellvertretend rechtsverbindlich zu agieren. Sollten Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sein, selbst zu entscheiden, können Sie durch eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Rechte wahrnimmt und Entscheidungen in Ihrem Namen trifft.

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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt die medizinische Versorgung in Situationen, in denen es dem Patienten selbst nicht mehr möglich ist, Entscheidungen zu treffen.

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Organspende

10.000 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Der Erhalt beispielsweise einer Lunge, eines Herzens oder der Leber könnte ihr Leben retten.

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Testament

“Ein Testament benötigt doch nur, wer viel zu vererben hat.” Diese Ansicht hört man immer wieder und ist weit verbreitet. Ob sie grundsätzlich richtig ist, sei dahingestellt. Fakt ist jedenfalls: Wer kein Testament macht, bei dem greift die gesetzliche Erbfolge.

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Vorsorge-Finanzierung

Im Jahr 2004 hat die gesetzliche Krankenversicherung das Sterbegeld abgeschafft, d.h. im Falle des Todes eines Angehörigen erhalten die Hinterbliebenen keine finanzielle Unterstützung für die entstehenden Kosten.

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Im Trauerfall

Antworten auf all Ihre Fragen

Die richtige Form der Abschiednahme und die Auswahl der letzten Ruhestätte sind oft von rationalen und finanziellen Aspekten geprägt.

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Bestattungsarten

Die Bestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Land und Region zum Teil erheblich.

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