797 Organspenden wurden im Jahr 2017 in Deutschland vollzogen. Das sind die nackten Zahlen der zuständigen Organisationen, die für die Vergabe von Organen zuständig sind.
Spenden darf – entgegen aller momentanen Diskussionen – in Deutschland aktuell, wer dies schriftlich bestimmt hat, beispielsweise in einem Organspendeausweis. Dieser ist unter anderem kostenlos in Apotheken zu erhalten. Mit ihm kann man auch gegen die Entnahme von Organen stimmen.
Die schriftliche Zustimmung ist eine der Richtlinien, um überhaupt eine entsprechende Operation anzuordnen. Denn zwei speziell ausgebildete Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod nach den gesetzlichen Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt haben, bevor eine Transplantation durch andere, unabhängige Mediziner ins Auge gefasst werden kann. Als Hirntod wird der finale und nicht mehr umkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion bezeichnet.
Der Organspendeausweis besagt, dass man
der Spende zustimmt, oder
die Spende ablehnt,
nur die Spende bestimmter Organe zulassen, beziehungsweise einzelne Organe von der Spende ausklammern will, und
eine Person festlegt, die die Entscheidung treffen soll.
Wer entscheidet weiter über die Vergabe?
Die Stiftung Eurotransplant ist für die Zuweisung eines Organs zuständig, sie besteht aus acht Ländern Europas: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn. Bei Eurotransplant mit Sitz in den Niederlanden sind die Daten von wartenden Patienten aus 81 Transplantationszentren und Spenderorgane der jeweils landesfachlichen Organisationen gespeichert. In Deutschland ist hierfür die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuständig.
Wer kann spenden?
Das Ziel der Stiftung Eurotransplant ist es, die verfügbaren Organe mit der höchsten Erfolgsaussicht an die entsprechenden Empfänger zu verteilen. Nicht immer der Erste auf der Warteliste kann auch der optimale Empfänger des Spenders sein. Zu den “Erfolgsaussichten” zählen unter anderem die jeweils individuellen Gewebeeigenschaften. Hier spricht man vom sogenannten „Perfect Match“, das heißt: Besonders viele Merkmale stimmen überein und können daher ein gutes Ergebnis und somit letztlich auch für den Empfänger eine höhere Lebensqualität nach der Transplantation bedeuten.
Gesetzliche Grundlagen
Am 1. Dezember 1997 trat das Deutsche Transplantationsgesetz (TPG) in Kraft. Dieses regelt detailliert die Spende, die Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die gespendet werden. In dieser ist festgehalten, dass man sowohl zu Lebzeiten, wie beispielsweise der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine Niere für seine Frau spendete, als auch bei Feststellung des Hirntods seine Organe zur Verfügung stellen kann.
Am 1. November 2012 wurde das Gesetz novelliert: Die Entscheidungs-lösung ersetzt die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet im Klartext: Jeder Bundesbürger kann seine Bereitschaft zur Organspende schriftlich festhalten. Krankenkassen stellen hierfür ihren Versicherten regelmäßig im zweijährigen Turnus Aufklärungsmaterial sowie einen Spenderausweis zur Verfügung und fordern so zu einer schriftlichen Niederlegung der Wünsche auf. Dies ist nach wie vor nicht zwingend.
Stand heute: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) strebt eine erneute Gesetzesänderung an, in welcher er fordert: Jeder, der sich nicht schriftlich gegen eine Organspende ausgesprochen hat, soll automatisch zum möglichen Spender werden. Diese Initiative stößt vielfach auch bei Ärzten auf Widerstand, da sie gegen das persönliche Selbstbestimmungsrecht steht.
Noch ist es so, dass der Wille des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten bindend ist. Mit dem Ausfüllen eines Organausweises kann man also sowohl dafür als auch dagegen sein und hat sein Recht auf Selbstbestimmung vollzogen. Welche persönlichen, ethischen oder kulturellen Hintergründe das auch haben mag: Nur wer Ja oder Nein festlegt, kann wirklich sicher sein, dass der jeweilige Wunsch auch Beachtung erfährt.
Quellen und weitere Informationen:
https://www.organspende-info.de/infothek/statistiken
https://www.dso.de/
http://www.eurotransplant.org/cms/index.php?page=pat_germany