(Stand 15.12.2020) Bitte beachten Sie – zusätzlich zu den allgemein geltenden Regeln für Schleswig-Holstein – die folgenden Regeln* für Trauerfeiern und Beisetzungen:
- Die maximale Anzahl der Teilnehmer ist auf 25 Personen beschränkt. Dies gilt unabhängig der Anzahl der Haushalte und innerhalb sowie außerhalb geschlossener Räume.
- Gemeindegesang ist untersagt, einzelne Akteure können unter entsprechenden Vorkehrungen tätig sein.
- Während der Veranstaltung muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, dies gilt auch am Sitzplatz.
- Nutzen Sie die Desinfektionsmöglichkeiten vor Betreten eines Gebäudes.
- Halten Sie die geltenden Mindestabstände von mind. 1,5 m.
- Wir sind verpflichtet, die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen zu erheben (Datum, Uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) und vier Wochen aufzubewahren.
Sollten für den jeweiligen Ort der Trauerfeier oder Beisetzung individuelle Regelungen gelten, informieren wir Sie selbstverständlich. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
*gemäß Landesverordnung SH zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (siehe: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201216_Landesverordnung_Corona.html )